Einlagensicherung ist ein Schutzmechanismus, der dazu dient, die Einlagen von Bankkunden im Falle einer Bankeninsolvenz abzusichern. Hier sind die wesentlichen Aspekte der Einlagensicherung:

1.      Schutz der Einlagen: Die Einlagensicherung schützt die Guthaben von Bankkunden, wie Sparguthaben, Girokonten und Termingelder, bis zu einem bestimmten Betrag. In der EU beträgt diese Grenze 100.000 Euro pro Einleger und Bank.

2.      Geltungsbereich: Der Schutz gilt in der Regel für alle Arten von Einlagen bei Banken und Sparkassen, einschließlich der Haupt- und Unterkonten eines Kunden. Die genaue Ausgestaltung kann je nach Land und spezifischem Einlagensicherungssystem variieren.

3.      Finanzierung: Die Einlagensicherungssysteme werden oft durch Beiträge der Banken und Finanzinstitute finanziert, die in das Sicherungssystem einzahlen. Diese Mittel werden genutzt, um im Notfall die Rückzahlung an die Kunden sicherzustellen.

4.      Verfahren: Im Falle einer Bankeninsolvenz sorgt die Einlagensicherung für eine schnelle Rückzahlung der gedeckten Einlagen an die Kunden. Dies geschieht in der Regel innerhalb eines festgelegten Zeitraums, der in der EU maximal 7 Arbeitstage beträgt.

5.      Ausnahmen: Nicht alle Finanzprodukte sind durch die Einlagensicherung abgedeckt. Beispielsweise sind Investitionen in Aktien, Anleihen oder Fonds in der Regel nicht durch die Einlagensicherung geschützt.

Die Einlagensicherung bietet den Bankkunden Sicherheit und Vertrauen, da sie im Falle einer Bankenpleite einen Teil oder die gesamte Höhe ihrer Einlagen zurückerhalten können.