Bezugsrechte sind Rechte, die bestehenden Aktionären eines Unternehmens gewährt werden, um bei einer Kapitalerhöhung bevorzugt neue Aktien zu erwerben. Diese Rechte geben den Aktionären die Möglichkeit, ihre Beteiligung am Unternehmen aufrechtzuerhalten und eine Verwässerung ihrer Anteile zu vermeiden.
Die wichtigsten Punkte zu Bezugsrechten:
1. Vermeidung der Verwässerung: Bei einer Kapitalerhöhung gibt ein Unternehmen neue Aktien aus. Bezugsrechte ermöglichen den bestehenden Aktionären, vor anderen Investoren neue Aktien zu erwerben, um ihren prozentualen Anteil am Unternehmen zu halten.
2. Bezugsverhältnis: Das Unternehmen legt fest, wie viele neue Aktien pro bestehender Aktie erworben werden können. Zum Beispiel könnte das Bezugsverhältnis 1:4 bedeuten, dass der Aktionär für jede 4 gehaltenen Aktien eine neue Aktie erwerben kann.
3. Handelbarkeit: Bezugsrechte sind in der Regel handelbar, d. h., ein Aktionär kann entscheiden, seine Rechte an andere Investoren zu verkaufen, wenn er selbst keine neuen Aktien kaufen möchte.
4. Preisvorteil: Die neuen Aktien werden oft zu einem günstigeren Preis (Bezugs- oder Ausgabepreis) angeboten, der unter dem aktuellen Börsenkurs liegt.
Bezugsrechte bieten bestehenden Aktionären also eine Möglichkeit, von Kapitalerhöhungen zu profitieren oder ihre Position im Unternehmen zu halten.