Eigentum ist ein rechtlicher Begriff, der das umfassende Herrschaftsrecht einer Person über eine Sache beschreibt. Der Eigentümer hat das Recht, über die Sache nach Belieben zu verfügen, sie zu nutzen, zu verändern oder zu veräußern, solange keine gesetzlichen Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden. Dabei umfasst Eigentum sowohl bewegliche Sachen (wie Autos, Möbel) als auch unbewegliche Sachen (wie Grundstücke, Gebäude).

Im deutschen Recht wird das Eigentum in § 903 BGB definiert: "Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen."

Zusätzlich zum eigentlichen Eigentum gibt es andere Rechtsbegriffe wie Besitz (die tatsächliche Gewalt über eine Sache), die vom Eigentum unterschieden werden.